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Tipps für einen sicheren Immobilienverkauf
27.04.2020
Tipps für einen sicheren Immobilienverkauf
Käufer sagen im letzten Moment ab, Verträge sind nicht wasserdicht oder die Steuerberechnung überfordert den Verkäufer – vieles, was den privaten Verkauf einer Immobilie kompliziert gestaltet und scheitern lässt. Der sichere Verkauf fordert die Beachtung einiger Punkte. Die Experten der 3SI Immogroup haben diese zusammengefasst.
Nach der Schaltung von Anzeigen und weiterer Aktionen, um Ihre Immobilie am Markt anzubieten, folgen viele Besichtigungen – und am Ende bleibt einige Interessenten übrig, die tatsächlich für Sie als Käufer in Frage kommen. Die eigentliche Verkaufsphase, in der Sicherheit absolute Priorität haben sollte, startet hier.
Kaufsumme für Interessenten bezahlbar?
Es ist unbeschreiblich wichtig, die Zahlungsfähigkeit der Interessenten vor dem Verkauf der Immobilie zu prüfen. Geeignete Mittel dazu sind eine Selbstauskunft und eine Finanzierungsbestätigung der Bank.
Bei nicht ausreichender Käuferbonität oder wenn der Interessent den vollen Kaufpreis der Immobilie nicht auf einmal bezahlen möchte, kann durchaus eine Raten- oder Abschlagszahlung vereinbart werden. Doch für eine reibungslose Abwicklung des Kaufes ist auch hier eine genaue Prüfung der Zahlungskraft unabdingbar.
Der Verkauf und der Notar
Es steht jedem Immobilienbesitzer frei, einen Kaufvertrag schriftlich aufzusetzen, diesen von einem Gericht beglaubigen und somit eine Eintragung des Käufers ins Grundbuch bewirken zu lassen. Dennoch sei davon abgeraten, da es bei Vertragsklauseln und Formulierungen, bei der Vorlage von Urkunden oder bei der Übermittlung der Kaufsumme einiges zu beachten gilt, rasch Unklarheiten auftreten und wesentliche Dokumente oder Klauseln vergessen werden können.
Laien sind oftmals mit diesen rechtlichen Aspekten überfordert. Ein Notar oder Rechtsanwalt hilft bei einem reibungslosen Verkauf der Immobilie und garantiert einen sauberen Vertragsabschluss.
Außerdem bietet sich ein gemeinsamer Notartermin mit dem Käufer an, um Vereinbarungen, die im Kaufvertrag stehen, gemeinsam durchzugehen und Unsicherheiten im Beisein des Notars zu beseitigen. Mit dem Unterfertigen und der Beurkundung des Kaufvertrages erfolgt der Eigentümerwechsel, der auch im Grundbuch vermerkt wird. Für sämtliche dieser Schritte ist der Notar verantwortlich.
Geldtransfer nur mittels elektronischem Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer Wien
Gerade die Überweisung der vereinbarten Kaufsumme stellt sich als besonders heikle Angelegenheit dar. Vor allem der richtige Zeitpunkt ist entscheidend, denn der neue Eigentümer sollte erst im Grundbuch stehen, wenn auch der Geldtransfer teilweise oder gänzlich abgeschlossen ist.
Ein Anderkonto, oder auch Treuhandkonto, ist hierfür die optimale Lösung. Hier wird die Kaufsumme sozusagen zwischengeparkt, denn es ist ein besonders gesichertes Konto. Nur nach Erteilung des „Freigabesiegels“ durch die Rechtsanwaltskammer Wien wird hier Geld bewegt.
Meist lautet der Ablauf wie folgt: Der Käufer bezahlt die Kaufsumme auf das Konto ein, der Notar wickelt die Änderungen im Grundbuch ab, erst dann wird das Geld an den Verkäufer überweisen.
Steuern und Abgaben auf Immobilienverkauf
Alle Gewinne aus dem Verkauf privater Immobilien müssen seit dem 1. April 2012 mit einem Steuersatz von 30 % versteuert werden (Immobilienerstragssteuer).
Doch bei der Berechnung des Steuersatzes gibt es zahlreiche Ausnahmen, welche für Laien oft nur schwer zu durchschauen sind, wie zum Beispiel der Erwerbszeitpunkt, die Berechnungsgrundlage für Alt- oder Neuvermögen, die Nutzung der Immobilie etc. Diese Punkte haben einen Einfluss auf die Höhe bzw. Berechnung der Immobilienertragssteuer.
Mit 1. Jänner 2016 wurde auch die Berechnung der Grunderwerbssteuer angepasst. Diese wird nun nämlich vom höheren Verkehrswert, nicht mehr von Einheitswert, berechnet.
Es ist daher unbedingt erforderlich, sich vor Vertragsabschluss über Steuerdetails und Novellen im Steuerrecht des Finanzministeriums zu informieren, die beim Verkauf der Liegenschaft anfallen.
Verkauf einer Immobilie an die 3SI
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Foto: © Jens-Neumann, Pixabay
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